Gebührenordnung für Tierärzte

Liebe Patientenbesitzer/-innen

Wie Sie sicher schon aus den Medien erfahren haben, werden die Gebühren für die tierärztliche Betreuung Ihrer vierbeinigen Familienmitglieder zum 22.11.22 angehoben, teilweise sogar deutlich angehoben.

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) stellt einen gesetzlich gegebenen Abrechnungsrahmen dar, der tierärztliche Leistungen definiert und die mindestens dafür zu erhebenden Vergütungen festlegt.

Die jetzt in kraftgetretene Gebührenerhöhung ist übrigens nicht von der Tierärzteschaft angestoßen worden, sondern sie ergab sich aus einer, vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegebenen, Studie mit dem Titel: „Prüfung der finanziellen und strukturellen Auswirkungen hinsichtlich der Angemessenheit der Gebührensätze der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)“. Diese Studie wurde von einem unabhängigen Institut durchgeführt und stellt die Summe von Befragungen von Tierhalterverbänden, dem Bauernverband, Versicherungen, Onlinebefragungen, Statistikanalysen, Experteninterviews etc. dar. Das alles fand noch vor der Coronawelle und der Ukrainekrise statt, den damit verbundenen allgemeinen Preiserhöhungen ist also eigentlich noch gar nicht Rechnung getragen!

Eine Anpassung des tierärztlichen Honorars nach 21 Jahren (die letzte GOT stammt aus dem Jahr 1999) war dringend notwendig und spiegelt die sich in dieser Zeit veränderten Gegebenheiten wie Lohnentwicklung, Arbeitsgesetzgebung, Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, Fachkräftemangel bei Tierärzten und tiermedizinischen Fachangestellten (TMFA), wissenschaftliche und technische Weiterentwicklung der modernen Behandlungsoptionen wider.

Aufgrund der wirtschaftlichen Unattraktivität des tiermedizinischen Berufsbildes wandern gerade junge Tierärzte/innen und TMFAs massiv in andere Bereiche ab, da diese finanziell lukrativer und mit einer bessern „Work-life-balance“ verbunden sind. Es ist zurzeit fast unmöglich neue Mitarbeiter/-innen zu finden, was bereits dazu geführt hat, dass einige Kliniken ihren Klinikstatus aufgeben mussten. Dieser Entwicklung und der damit verbundenen Gefahr einer tiermedizinischen Unterversorgung müssen wir entschieden entgegenwirken.

Die Novellierung der GOT macht das tierärztliche Abrechnungswesen aber auch transparenter: In Zukunft müssen alle erbrachten Leistungen detailliert aufgeführt und mit der zugehörigen GOT-Nummer auf der Rechnung versehen werden.

Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass eine derartige Preiserhöhung in Krisenzeiten wie diesen, eine zusätzliche Belastung für jeden Tierhalter bedeutet, aber auch unsere Mitarbeiter und wir sind im täglichen Leben dieser Mehrbelastung ausgesetzt.

Die tierärztliche Gebührenordnung ist gesetzlich verpflichtend und darf nicht unterschritten werden. Auch wir gehen nicht unbedingt mit allen Positionen konform und werden sehen wie praxistauglich sich die neue GOT darstellt und ob sie eventuell noch nachgebessert wird.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und Ihr Vertrauen in unsere tierärztliche Expertise.

Sollten Ihnen Fragen offen sein, sprechen Sie uns bitte an !